Energieautarke Bauernhöfe

gültig ab gültig bis Förderhöhe 15.02.2023 01.01.2025 Bis zu 250.000€ pro Betrieb

Die Umstellung des Energiesystems auf erneuerbare Ressourcen und mehr Energieeffizienz ist ein Ziel der österreichischen Bundesregierung.

Um gleichzeitig Versorgungssicherheit zu garantieren, braucht es Veränderungen in allen Bereichen. Dabei spielen Agrar- und Forstbetriebe in Österreich eine wichtige Rolle: Durch einen höheren Grad der Eigenversorgung mit Energie stellen die Betriebe eine stabile Lebensmittelversorgung sicher und stärken die Region. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien sind sie unabhängig von fossilen Energiequellen und damit auch weniger abhängig von hohen Energiepreisen. Mit dem neuen Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ fördert der Klima- und Energiefonds land- und forstwirtschaftliche Betriebe ganz gezielt auf ihrem Weg hin zu einem höheren Eigenversorgungsgrad. Förderungen können u.a. für Stromspeicher, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Photovoltaik-Anlagen, Biomassekessel, E-Mobilität oder die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes beantragt werden. In Summe stehen aus der ökologischen Steuerreform bis 2025 insgesamt 100 Millionen Euro, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums, zur Verfügung.

https://www.klimafonds.gv.at/press/neue-foerderung-100-millionen-euro-fuer-energieautarke-bauernhoefe/

Reparaturbonus

gültig ab gültig bis Förderhöhe 01.01.2026 50% der Kosten und bis zu 200€

Geben Sie nicht auf und Ihren Elektrogeräten eine zweite Chance. Das ist nicht nur viel billiger, sondern auch umweltfreundlicher.

Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und richtet sich an Privatpersonen. Dafür stehen bis 2026 Mittel in Höhe von 130 Millionen Euro aus „Next Generation EU“ – dem Wiederaufbaufonds der Europäischen Union, mit dem die Wirtschaft nach Corona noch zukunftsfähiger werden soll – zur Verfügung. Forder zuerst einen Reparaturbonus an (in fünf Minuten erledigt) und gib dann dann die Reparatur in Auftrag. So wird Ihnen der Bonus direkt von der Rechnung abgezogen.

https://www.reparaturbonus.at/

Kesseltausch

gültig ab gültig bis Förderhöhe 01.01.2023 31.12.2024 50% bis zu 7500€

Der Tausch von fossilen Heizsystem in Alternativen wird gefördert. In erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche Fernwärme, ansonsten Holzzentralheizungen und Wärmepumpen.

Die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ wird vom BMK im Rahmen der Sanierungsoffensive für zwei weitere Jahre fortgesetzt. Das Ziel ist es, den Umstieg von fossilen Raumheizungen auf nachhaltige Heizungssysteme zu unterstützen und einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität Österreichs bis 2040 zu leisten. Die Einreichung erfolgt in zwei Schritten: Registrierung und Antragstellung. Ab dem 3. Januar 2023 können Online-Registrierungen und Förderungsanträge eingereicht werden. Die Registrierungen können je nach Budgetverfügbarkeit bis spätestens 31. Dezember 2024 erfolgen. Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach erfolgreicher Registrierung gestellt werden. Die Förderung gilt für Leistungen, die ab dem 1. Januar 2023 erbracht wurden.

https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024/unterkategorie-ein-und-zweifamilienhaus

Sanierungsbonus

gültig ab gültig bis Förderhöhe 01.01.2023 31.12.2024 30% der Investitionskosten bis zu 13 500€

Dein Gebäude ist mindestens 20 Jahre alt, du planst eine wesentliche Sanierung, dann geht’s hier lang

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen.

https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/private/TGS_Priv_2023/Infoblatt_Sanierungsscheck_2023_2024_EFH.pdf

Sauber Heizen für alle

gültig ab gültig bis Förderhöhe Je nach Einkommen 75% oder 100%

Kein Geld für einen Kesseltausch? Das muss nicht sein. Der Bund fördert einkommensschwache Haushalte bis zu 100%. Melde dich hier an: www.sauber-heizen.at.

Auch im Jahr 2023 unterstützt das BMK dich als einkommensschwachen Haushalt bei der Umstellung auf umweltfreundliche Heizungssysteme. Du kannst an der Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ in drei Schritten teilnehmen: Registrierung, Antragstellung und Endabrechnung. Ab dem 3. Januar 2023 kannst du dich online registrieren lassen. Die Registrierungen sind bis zum 31. Dezember 2023 möglich, abhängig von den verfügbaren Budgetmitteln. Sobald deine Registrierung erfolgreich ist, werden deine Unterlagen an die Landesförderungsstelle weitergeleitet. Das jeweilige Bundesland prüft die formalen Bedingungen und bietet dir eine umfassende Energieberatung an. Die Beratung umfasst eine Erstberatung, Unterstützung bei der Angebotsbeschaffung und Hilfe bei der Antragstellung. Erst danach kannst du deinen eigentlichen Förderantrag stellen.

https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sauber-heizen-fuer-alle-2023/unterkategorie-ein-und-zweifamilienhaus

PV-Förderung Kapfenberg

gültig ab gültig bis Förderhöhe 700€ pauschal

Kapfenberg fördert Photovoltaikanlagen, Biomasse-Heizungen und Wärmepumpen mit einer Pauschale von je 700€

Der Antrag ist bis spätestens drei Monate nach Rechnungslegung zu stellen.

https://www.kapfenberg.gv.at/Antrag_auf_Bewilligung_einer_Foerderung_fuer_Errichtung_von_Photovoltaikanlagen_Biomasseheizungen_und_Waermepumpen

Wohnbauförderung Kapfenberg

gültig ab gültig bis Förderhöhe 200 – 2 000 €

Kapfenberg fördert Einzelmaßnahmen und Gesamtkonzepte im privaten Wohnbau, sofern sie klimagerecht ausgeführt sind

In der Wohnbauförderungsrichtline finden sich Förderungen für: – Einhaltung eines spezifischen Heizwärmebedarfs von max. 24 kWh bzw. 29 kWh je Quadratmeter Bruttogeschoßfläche – Fassaden- und Dachbegrünungen – Regenwassernutzung – Gebäude-Dichtheitsprüfung – Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung – Thermische Sanierungen – Erreichen eines „klimaaktiv Standards“

https://www.kapfenberg.gv.at/system/web/Verordnung.aspx?detailonr=225206918&menuonr=221733108

PV-Förderung Bruck an der Mur

gültig ab gültig bis Förderhöhe 300 Euro pro neu installierter Anlage

Bruck a. d. Mur gewährt als Maßnahme zur Förderung regenerativer Energieträger, Verringerung von Emissionen und Schonung von Ressourcen einmalige Zuschüsse an private Haushalte

1) Das Förderungsgebiet umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Bruck a.d. Mur. (2) Zuschüsse werden nur gewährt wenn es sich bei dem Objekt um Gebäude handelt, welche entsprechend der Steiermärkischen Bauordnung errichtet wurden und alle zivilrechtlichen Erfordernisse, insbesondere erforderliche Zustimmungserklärungen, zur Errichtung der Anlage erfüllt sind sowie allfällige erforderliche behördliche Bewilligungen für die Errichtung der Anlage durch den Förderungswerber eingeholt wurden. (3) Die Mindestgröße der Aperturfläche muss 4 m² betragen. (4) Das Förderansuchen muss spätestens 6 Monate ab Erlangung der Landesförderung beim Fördergeber (Umweltbetrieb) eingelangt sein

https://www.bruckmur.at/fileadmin/user_upload/Formulare_Foerderungen/2019_RL_Solaranlage.pdf

Fernwärme Förderung Bruck an der Mur

gültig ab gültig bis Förderhöhe 500€

Umstellung/Neuerrichtung der bisherigen Raumheizung oder Heizung inklusive der Warmwasserbereitung und Prozessenergiebereitstellung auf Biofernwärme als Gesamtheizsystem erfolgt

1) Das Förderungsgebiet umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Bruck a.d. Mur. (2) Das Förderansuchen muss spätestens 6 Monate ab Errichtung (maßgebend ist das Rechnungsdatum) beim Fördergeber (Umweltbetrieb) eingelangt sein.

https://www.bruckmur.at/fileadmin/user_upload/Formulare_Foerderungen/2019_RL_Biofernwaerme.pdf

Energieberatung Land Steiermark

gültig ab gültig bis Förderhöhe

Manche Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft schon am Telefon klären. Für komplexere Fragestellungen können wir Sie gerne zu einer Beratung anmelden.

https://www.technik.steiermark.at/cms/dokumente/12475094_82233481/1f8b374e/2023_EBS_Leistungsangebot.pdf

https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/

Weißwaren-Förderung

gültig ab gültig bis Förderhöhe 01.01.2023 31.03.2024 Bis zu 100%

Für Haushalte mit niedrigem Einkommen: Wenn im Rahmen einer Energiesparberatung durch die Caritas festgestellt wird, dass die vorhandenen Elektrogeräte ausgetauscht werden sollen, ist ein kostenloser Tausch möglich.

Die Caritas Energiesparberatung bietet Unterstützung beim Senken der Energiekosten im Haushalt. Nach der Erstberatung werden gemeinsam mit Energiesparberater*innen Elektrogeräte auf ihren Energieverbrauch überprüft und einfach umsetzbare Energiesparmaßnahmen gemeinsam besprochen. Die Energiesparberatung ist ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung.

https://www.caritas.at/hilfe-angebote/angebote/nothilfe/energiesparberatung

PV-Anlagen Förderung

gültig ab gültig bis Förderhöhe 01.01.2023 31.03.2024 285 Euro/kWp für Anlagen bis 10 kWp – 250 Euro/kWp für Anlagen > 10–20 kWp

Der Klima- und Energiefonds fördert die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen mit und ohne Stromspeicher von Privatpersonen.

Die Einreichung für die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen mit und ohne Stromspeicher verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, musste zuvor ein Antrag bei der OeMAG gestellt und an die KPC weitergeleitet worden sein. Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert. Im Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Link für die Antragstellung auf der dafür vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 24 Monate ab Registrierung gültig. Zum Zeitpunkt der Registrierung müssen Sie daher sichergestellt haben, dass Ihre Photovoltaik-Anlage mit oder ohne Stromspeicher innerhalb dieses Zeitraumes fertiggestellt und abgerechnet werden kann. Die Antragstellung (Schritt 2) ist erst nach Errichtung der Photovoltaik-Anlage mit oder ohne Stromspeicher möglich.

https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovoltaik-2023/unterkategorie-photovoltaik

Altlastensanierung

gültig ab gültig bis Förderhöhe 01.01.2023 31.03.2024

Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung einer Altlast zusammenhängen.

Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen: Vorleistungen (Erkundung, Planung) Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen Laufende Sanierungsmaßnahmen (Betriebskosten) für maximal fünf Jahre Ablösen, Entschädigungen Wiederherstellungsmaßnahmen Beweissicherungsmaßnahmen Abfallbehandlungsanlagen (soweit zur Altlastensanierung erforderlich) immaterielle Leistungen (z.B. Bauaufsicht) Eigenleistungen Altlastenbeitrag

https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/altlastensanierung/altlasten

Faltrad fürs Pendeln?

gültig ab gültig bis Förderhöhe 01.03.2023 29.02.2024 50% der Kosten bis zu 450€ zzgl. 150€ Service

Du pendelst mit der Bahn und möchtest ein Fahrrad gratis mitnehmen? Dann ist ein Faltrad mit großzügiger Förderung für dich das Richtige!

Was du für die Förderung brauchst: Die Rechnung, einen Ausweis, das Förderformular, ein gültiges ÖV-Abo bei E-Falträdern: Nachweis, dass Strom zu 100% aus erneuerbarer Energie kommt

Seite 16: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden-Aktionsprogramm-klimaaktiv-mobil-2023.pdf

Transportrad

gültig ab gültig bis Förderhöhe 01.03.2023 29.02.2024 50% der Kosten bis zu 850€ zzgl. 150€ Service

Du transportierst gerne Einkäufe, Handwerkzeug, deine Hunde oder Kinder? Hier geht’s zum umweltfreundlichen fahrbaren Untersatz:

Was du für die Förderung brauchst: Die Rechnung, einen Ausweis, das Förderformular bei E-Transporträdern: Nachweis, dass Strom zu 100% aus erneuerbarer Energie kommt

Seite 16: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden-Aktionsprogramm-klimaaktiv-mobil-2023.pdf